von petrolandy » Sa Jan 22, 2022 1:20 pm
Es stellt sich für mich jetzt die Frage, ob es überhaubt Recht ist wenn einfach die Angeben laut Typenschein von Phon einfach in db(A) in die Zulassungsbescheinigung übertragen wird.
Im Typenschein steht bei mir, Stärkstes Betriebsgeräusch: Messung am Stand 86 Phon, Messung in Fahrt 90 Phon.
In die Zulassung eingetragen wurde Standgeräusch 86 db.
Die Angaben kann man ja mit einer heutigen Messung nicht vergleichen und sind so weit auseinader wie Äpfel und Birnen.
Ich finde dazu leider im Netz nichts über eine Österreichische Verordnung drüber. Eigentlich könnte man bei einer Polizeilichen Messung diese anfechten.
Wer später bremst fährt länger schräg